Führungsverhalten entwickeln und reflektieren
Mit dieser gestuften Weiterbildung übernehmen Sie Führungsaufgaben im mittleren Management im Gesundheitswesen

Die berufsbegleitende Weiterbildung ist in zwei Stufen gestaffelt:
Die erste Stufe umfasst 460 Stunden und schließt mit dem Abschluss als „Verantwortliche Pflegekraft“ (§71, SGB XI) ab. Sie richtet sich primär an Leitungspersonen für stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen der Altenhilfe. In dieser Weiterbildung lernen Sie alle erforderlichen Instrumente, Werkzeuge und Hintergründe für den Leitungsalltag in einer Abteilung bzw. einem Bereich kennen und wenden diese gezielt im Rahmen der Weiterbildung an.
Die darauf aufbauende Weiterbildung (weitere 260 Stunden = insgesamt 720 Stunden) in Anlehnung an die DKG-Richtlinie befähigt die Teilnehmenden darüber hinaus, Veränderungsbedarfe eines Bereiches der Gesundheitsversorgung mit zu identifizieren. Ferner erwerben Teilnehmende ein Managementkompetenzprofil, das es ihnen ermöglicht, mit bereichsübergeordneten Leitungskräften erforderliche organisatorische und personelle Entwicklungsbedarfe für ihren Bereich mitzugestalten. Diese Weiterbildung endet mit dem Abschluss „Leitung eines pflegerischen Bereichs".
- Eigenes Führungsverhalten entwickeln und reflektieren
- Berufliches Selbstverständnis in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen evaluieren
- Konzeptentwicklung zur Einarbeitung, Weiterbildung und Fortbildung von Mitarbeitern
- Instrumente der Personalführung und -entwicklung
- Gruppendynamische Prozesse analysieren und Interventionen einleiten
- Arbeitsabläufe zur Qualitätssicherung evaluieren
- Methoden der Qualitätssicherung unter Berücksichtung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse anwenden
- Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Organisationsstrukturen benennen und reflektieren
Die Inhalte der kombinierten Weiterbildung basieren auf §71 SGB XI bzw. §5 DKG-Empfehlung.
- Steuerung und Gestaltung pflegerischer Prozesse
- Gestaltung von Kommunikation und Interaktion
- Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses als Leitung
- Personalmanagement 1
- Projektmanagement
- Rahmenbedingungen des Leitungshandelns
- Qualitätsmanagement
Stundenumfang: 368 Stunden
Für die Weiterbildung nach der DKG-Richtlinie schließen sich folgende Themen entsprechend §5 DKG-Empfehlung an:
- Beruf und Professionalisierung
- Personalmanagement 2
- Mitgestaltung von innovativen Versorgungskonzepten
- Strukturelle und betriebswirtschaftliche Organisationsgestaltung
Stundenumfang: 224 Stunden
In dieser Phase findet die Anwendung und Umsetzung der theoretischen Inhalte durch Transferlernaufgaben, Hospitationen und Reflexionsgesprächen statt.
Stundenumfang: SGB XI: 130 Stunden/DKG-Empfehlung: 230 Stunden
Projekt: Planung und Durchführung
Kolloquium: Vorstellung der Projektarbeit
Praktische Prüfung: Teamsitzung (Begleitung)
SGB XI: 11 Theoriephasen à 4 Tage und Kolloquium à 2 Tage (13 Monate, 460 Stunden)
DKG-Empfehlung: 18 Theoriephasen à 4 Tage und Kolloquium à 2 Tage (20 Monate, 720 Stunden)
- 14.11. – 17.11.2022
- 28.11. – 01.12.2022
- 23.01. – 26.01.2023
- 27.02. – 02.03.2023
- 27.03. – 30.03.2023
- 02.05. – 05.05.2023
- 30.05. – 02.06.2023
- 21.08. – 24.08.2023
- 11.09. – 14.09.2023
- 16.10. – 19.10.2023
- 06.11. – 09.11.2023
Kolloquium SGBH XI: 29. – 30.11.12.2023
- 11.12. – 14.12.2023
- 22.01. – 25.01.2024
- 12.02. – 15.02.2024
- 11.03. – 14.03.2024
- 15.04. – 18.04.2024
- 13.05. – 16.05.2024
Kolloquium: 19. – 20.06.2024
Download Zeitpläne (bitte klicken Sie hier): ZfG WBLtg 22-11-M SGB XI und ZfG WBLtg 22-10-M in Anlehnung an DKG-Empfehlung
- Eine abgeschlossene Ausbildung/ein abgeschlossenes Studium in einem Pflegeberuf oder in einem vergleichbaren Beruf im Gesundheitswesen
- Zwei Jahre Berufserfahrung in dem erlernten Beruf innerhalb der letzten acht Jahre
- Motivation und Eigeninitiative
- Die Schulungskosten betragen für die Weiterbildung nach
SGB XI (460 Stunden): 2.599,00 € - DKG-Empfehlung (720 Stunden): 4.049,00 €
- Für die Weiterbildung kann ein Bildungsscheck beantragt werden
Zur Anmeldung klicken Sie bitte den entsprechenden Link:
Leitung einer pflegerischen Einheit; § 71 SGB XI, Beginn: 14.11.2022
Leitung einer pflegerischen Einheit in Anlehnung der DKG-Empfehlung, Beginn: 14.11.2022